Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17291
FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/2007 (https://dejure.org/2010,17291)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.2010 - 3 K 1992/2007 (https://dejure.org/2010,17291)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 3 K 1992/2007 (https://dejure.org/2010,17291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als Sonderbetriebsausgaben - Beschränkung der Abzugsfähigkeit gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als Sonderbetriebsausgaben; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b
    Archiv- und Besprechungsraum - Zugehörigkeit zum Arbeitszimmer; Einbindung eines Büros in die häusliche Sphäre

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Archiv- und Besprechungsraum - Zugehörigkeit zum Arbeitszimmer - Einbindung eines Büros in die häusliche Sphäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Wesentliche, repräsentative Ausformung des Typus "häusliches Arbeitszimmer" ist das häusliche Büro, d.h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (ständige Rechtsprechung, z.B: BFH-Urt. v. 19.09.2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139; v. 20.11.2003 IV R 30/03 BStBl II 2004, 775; v. 18.8.2005 VI R 39/04, BStBl II 2006, 428; v. 22.11.2006 X R 1/05, BStBl II 2007, 304).

    Ebenso sind Tätigkeiten, die in einem Archiv durchgeführt werden, wie das Einordnen, Sichten und Heraussuchen von Unterlagen, beruflich bedingte Tätigkeiten, wie sie auch in einem häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden (BFH-Urt. v. 19.9.2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139).

    Auch ein Kellerraum, der seiner Funktion und Ausstattung nach ein Arbeitszimmer ist, kann grundsätzlich unter die Abzugsbeschränkung fallen, wenn er nicht aufgrund besonderer Umstände tatsächlicher oder rechtlicher Art aus der häuslichen Sphäre des Steuerpflichtigen herausgelöst ist (BFH-Urt. v. 19.9.2002, aaO).

  • BFH, 05.04.2007 - XI B 173/06

    Existenzgründerrücklage; Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Dieses zeitgerechte Vorliegen muss der Steuerpflichtige glaubhaft machen (BFH Beschluss v. 5.4.2007 XI B 173/06, BFH/NV 2007, 1308).

    Eine Nachholung der "buchmäßigen Nachvollziehbarkeit", wie vom Kläger in der Klageschrift formuliert, mithin eine Nachholung des Buchnachweises erst im Klageverfahren durch eine geänderte Gewinnermittlung, ist nicht möglich (BFH Beschluss v. 5.4.2007, aaO, wonach die Vordrucke zu den Existenzgründerrücklagen nicht ausreichen, um einen zeitnahen Ausweis der voraussichtlichen Investitionen in der Buchführung bejahen zu können).

  • BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02

    Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber -

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
    Unabhängig davon spreche der schriftliche Mietvertrag für ein überwiegend betriebliches Interesse i.S. des BFH-Urteils v. 16.09.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10.

    Dient sie in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, weil er im Betrieb des Arbeitgebers über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt, und die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers vom Arbeitgeber lediglich gestattet oder geduldet wird, so sind die Zahlungen als Arbeitslohn zu erfassen (BFH-Urt. v. 19.10.2001 VI R 131/00, BStBl II 2002, 300; v. 16.9.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; v. 11.1.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; v. 9.6.2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180; v. 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).

  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11

    Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 16. Juni 2010  3 K 1992/2007 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 16. Juli 2010  3 K 1992/2007 ab.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht